Staatliche Förderung 2026: KfW und BAFA Zuschüsse für Ihre Haussanierung
Eine Haussanierung bietet zahlreiche Vorteile: Neben der dauerhaften Senkung der Energiekosten erhöht sie die Wohnqualität und steigert den Wert Ihrer Immobilie. Um diese Vorteile zu nutzen, ist jedoch ein durchdachter Sanierungsfahrplan von entscheidender Bedeutung. Nur so können die geplanten Maßnahmen den gewünschten Erfolg erzielen und die verfügbaren Fördermittel optimal genutzt werden.

Staatliche Förderung für energetische Gebäudesanierung
Die Bundesregierung unterstützt Ihre energetische Sanierung durch die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Egal ob Komplettsanierung oder Einzelmaßnahme – wir helfen Ihnen, das Maximum herauszuholen.
Wie hoch ist die Förderung aktuell?
(Stand: Oktober 2026)
- Komplettsanierung (Effizienzhaus): zinsgünstiger KfW-Kredit (Nr. 261) bis 150.000 Euro pro Wohneinheit, je nach Effizienzhaus-Stufe mit Tilgungszuschuss von bis zu 10 %, mit Boni bis zu 40 %.
- Heizungstausch: KfW-Zuschuss (Nr. 458) von 30 % bis 70 % der Kosten, bei geringem Haushaltseinkommen bis 80 %. Förderfähig sind bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
- Dämmung, Fenster, Türen: BAFA-Zuschuss von 15 % der Kosten. Mit Sanierungsfahrplan steigen die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Jahr (Einfamilienhaus), und auf den Anteil über 30.000 Euro gibt es 20 %.
- Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch): BAFA-Zuschuss von 15 %.
- Zinsvorteile: Für Einzelmaßnahmen zusätzlich KfW-Ergänzungskredit (Nr. 358/359) bis 120.000 Euro pro Wohneinheit.
Der Energieberater erstellt für Sie den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Die Beratung selbst fördert das BAFA mit 50 % des Honorars (bis zu 650 Euro beim Ein-/Zweifamilienhaus).

Ihr Sanierungsberater unterstützt Sie!
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Förderungsberatung
Das Ziel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es, durch Sanierungen des bestehenden Gebäudebestandes eine bedeutende Menge an Energie einzusparen. Die BEG schafft Anreize für Immobilieneigentümer, sinnvolle energetische Sanierungen durchzuführen.
Wer energetisch sanieren möchte oder muss, sollte nicht warten!
Der Förderantrag muss immer vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Entscheidend ist die richtige Reihenfolge:
- Ein Energieeffizienz-Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag. Beim reinen Heizungstausch ohne iSFP-Bonus darf das auch der Fachbetrieb übernehmen.
- Sie schließen mit uns den Bauvertrag – mit Förderklausel: Der Vertrag gilt nur unter der Bedingung, dass Ihre Förderung zugesagt wird, und nennt den voraussichtlichen Umsetzungstermin.
- Dann stellen Sie den Antrag bei der KfW bzw. beim BAFA. Für die Heizungsförderung und die BAFA-Einzelmaßnahmen ist der Vertrag mit Förderklausel Voraussetzung für den Antrag.
- Mit den Arbeiten beginnen wir frühestens nach der Antragstellung – in der Regel nach Eingang der Zusage.
Bei der Effizienzhaus-Sanierung (KfW-Kredit 261) stellen Sie den Antrag über Ihre Hausbank, ebenfalls vor Beginn der Arbeiten. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt, damit Ihr Förderanspruch sicher erhalten bleibt.
Der iSFP ist Ihr persönlicher Masterplan für die Sanierung. Er wird von einem zugelassenen Energieberater erstellt; das BAFA übernimmt 50 % des Honorars.
Ihre Vorteile bei der Umsetzung:
- Doppelte förderfähige Kosten: Für Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung und Heizungsoptimierung steigen sie von 30.000 auf 60.000 Euro pro Jahr (Einfamilienhaus).
- iSFP-Bonus: Ab einer Investition von 30.000 Euro gibt es auf den darüber liegenden Betrag zusätzlich 5 %.
Für den Heizungstausch gilt der iSFP-Bonus nicht.
Ja. Je nach Vorhaben gibt es unterschiedliche Förderungen:
- Sanierung zum Effizienzhaus: zinsgünstiger KfW-Kredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit, je nach Effizienzhaus-Stufe mit Tilgungszuschuss.
- Heizungstausch auf erneuerbare Energien: KfW-Zuschuss von 30 % bis 70 % der Kosten.
- Dämmung, Fenster und Türen: BAFA-Zuschuss von 15 %, mit Sanierungsfahrplan auf den Anteil über 30.000 Euro 20 %.
Welche Förderung für Ihr Haus die beste ist, prüfen wir gemeinsam mit Ihrem Energieberater.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich.
Abwarten gibt keinen Sinn und kann bares Geld kosten. Seit 21. Juli 2026 gilt die neue Förderrichtlinie – und die Förderung für den Heizungstausch sinkt in festen Schritten:
- Klimageschwindigkeitsbonus: heute 16 %, ab 1. Februar 2027 nur noch 12 %, danach alle sechs Monate weitere 4 Prozentpunkte weniger – ab August 2028 entfällt er ganz.
- Förderfähige Kosten: heute bis 28.000 Euro, ab 1. Februar 2027 alle sechs Monate 750 Euro weniger – bis auf 22.000 Euro.
- Wärmepumpen: Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung von 30 % auf 15 %. Einen Zuschlag von 15 % gibt es dann nur noch für Wärmepumpen aus EU-Fertigung.
Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen.
Wer jetzt plant, sichert sich die aktuellen Sätze.

Die Town & Country Sanierung aus einer Hand!
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Stand: Oktober 2026. Alle Angaben zu Förderprogrammen haben wir sorgfältig zusammengestellt, sie sind jedoch unverbindlich und ohne Gewähr. Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern; auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, sie wird im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien und Merkblätter von KfW und BAFA. Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss von Ihrem Energieberater oder der zuständigen Förderstelle beraten.

